Psychotherapie
So rechnen wir ab
Privat Versicherte / Selbstzahler
Grundsätzlich sind alle GOP-Leistungen, mit Ausnahme des Ausfallhonorars, durch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattungsfähig. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme für Psychotherapie.
Wenn Sie Ihre Behandlung selbst bezahlen möchten, schließen wir lediglich einen Behandlungsvertrag ab. Grundlage der Abrechnung ist die:
Auszüge aus der GOP
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung,
mindestens 50 Minuten
Ziffer 870 GOP 3,0fach
131,15 €
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten
Ziffer 861 GOP 3,0fach
120,65 €
Beratung - auch mittels Fernsprecher
Ziffer 1 GOP 2,3fach
10,73 €
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende
Beratung - auch mittels Fernsprecher, mindestens 10 Minuten
Ziffer 3 GOP 2,3fach
20,11 €
Orientierende Testverfahren
Ziffer 857 GOP 1,8fach
12,17 €
Attest, Kurzbescheinigung
Ziffer 70 GOP 2,3fach
5,36 €
Schriftliche gutachterliche Äußerung
Ziffer 80 GOP 2,3fach
40,23 €
Aufwendige schriftliche gutachterliche Äußerung,
je angefangene Stunde
Ziffer 85 GOP 2,3fach
67,03 €
Schreibgebühr, je angefangene DIN A4 Seite
(zu Ziffer 80 GOP und Ziffer 85 GOP)
3,50 €
Erhebung einer biographischen Anamnese
unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten
mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung u.
Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter u.
Verhaltenstherapeutischer Psychotherapie
123,34 €
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch
fundierten oder der verhaltenstherapeutischen Psycho-
therapie, einschließlich Antrag auf Feststellung der
Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens
Ziffer 808 GOP 2,3fach
53,64 €
Ausfallhonorar - nicht rechtzeitige Terminabsage
(innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin)
Das Ausfallhonorar ist nicht erstattungsfähig
80,00 €